Wohlen ist längst mehr als eine Gemeinde. Mit über 18’000 Einwohnerinnen und Einwohnern übernimmt unser Ort eine zentrale Funktion für das gesamte Freiamt. Die GLP Wohlen möchte deshalb prüfen lassen, ob «Stadt Wohlen» künftig auch offiziell als Selbstbezeichnung verwendet werden könnte.
Wohlen ist ein regionales Zentrum: Bildung, Kultur, Gesundheitsversorgung, Verkehr und Wirtschaft haben längst eine Bedeutung, die über die Gemeindegrenzen hinausgeht. Auch bei der Infrastruktur und als Wohn- und Wirtschaftsstandort nimmt Wohlen eine wichtige Rolle im Freiamt ein.
Trotzdem wird Wohlen bisher als Gemeinde oder auch Dorf bezeichnet. Die GLP ist der Ansicht, dass es sich lohnt, einen Schritt weiterzudenken: Passt die Bezeichnung «Gemeinde» noch zu der Rolle, die Wohlen heute tatsächlich einnimmt?
«Stadt» ist kein rechtlicher Status
Eine wichtige Grundlage für die Diskussion: In der Schweiz ist die Bezeichnung «Stadt» kein rechtlich geschützter Status. Gemeinden können sich grundsätzlich selbst als Stadt bezeichnen. Eine solche Deklaration hätte zudem nicht automatisch rechtliche, finanzielle oder organisatorische Konsequenzen.
Eine mögliche Bezeichnung «Stadt Wohlen» wäre damit vor allem eine Frage der Positionierung, Identität und Aussenwahrnehmung.
Gerade im interkommunalen und kantonalen Umfeld könnte damit die Bedeutung Wohlens als regionales Zentrum sichtbarer werden. Auch für das Standortmarketing – beispielsweise gegenüber Unternehmen, Fachkräften, Familien und bei Veranstaltungen – könnte die Bezeichnung einen positiven Beitrag leisten.
Eine Chance zum 850-Jahr-Jubiläum
Das Jahr 2028 bietet dafür einen passenden Zeitpunkt. Dann feiert Wohlen sein 850-Jahr-Jubiläum. Das Jubiläum ist eine gute Gelegenheit, nicht nur auf die Geschichte zurückzublicken, sondern auch darüber nachzudenken, welche Rolle Wohlen in Zukunft einnehmen möchte.
Die GLP hat deshalb ein Postulat eingereicht. Der Gemeinderat soll prüfen und dem Einwohnerrat aufzeigen,
- unter welchen Voraussetzungen sich Wohlen formell als «Stadt Wohlen» bezeichnen könnte,
- welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen damit verbunden wären und
- ob und in welcher Form eine Umsetzung – insbesondere im Hinblick auf das 850-Jahr-Jubiläum 2028 – sinnvoll wäre.
Dabei wollen wir dem Gemeinderat und dem Einwohnerrat keinen Entscheid vorwegnehmen. Es geht zunächst um eine sachliche Auslegeordnung, damit anschliessend transparent und fundiert diskutiert werden kann.
Wohlen darf selbstbewusst auftreten
Die Frage «Stadt Wohlen?» mag auf den ersten Blick symbolisch erscheinen. Gleichzeitig geht es um die Frage, wie Wohlen seine heutige Rolle wahrnimmt und nach aussen sichtbar macht.
Die GLP findet: Es ist Zeit, diese Frage offen zu diskutieren.